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Kanzleibranding


Branding ist etwas, das viele mit großen Marken a la Tesla oder Coca-Cola verbinden.

Jeder erkennt eine Cola-Flasche aus einigen Metern Entfernung.

Dabei ist branding nicht nur bei Produkten, sondern auch bei Dienstleistungen von immenser Bedeutung.

Branding ist etwas, das sich nicht vermeiden lässt.
Auch wenn Sie sagen, dass Sie noch kein branding haben, bzw. nicht wissen, ob Sie eins haben, kann ich Ihnen versichern, dass Sie bereits jetzt eins haben.


Ein nichtvorhandenes branding ist auch ein branding.

Was ist branding?

Vielleicht verbinden Sie eine schöne Logo, schicke Visitenkarten und einen Briefkopf mit branding.
Damit haben Sie nicht unrecht, jedoch ist das noch zu wenig, bzw. nicht alles.

Branding ist alles, was die Außenwahrnehmung Ihrer Person als Anwalt bzw. Anwältin und Ihrer Kanzlei beeinflusst und etabliert.

Dieser – zugegebenermaßen weite Begriff des „brandings“ – würde demnach auch Ihr Äußeres, Ihre Kanzleiräumlichkeiten, Ihre Webseite, Haarschnitt, Firmenwagen etc. umfassen, jedoch auch Fachanwaltstitel, weitere Qualifizierungen, Kundenrezensionen etc.

Daher sollte dieser Aspekt darauf beschränkt werden, was von Ihnen persönlich beeinflusst und verändert werden kann.

Folgende Fragen können Ihnen dabei helfen, zu bestimmen, wie Ihr „Branding“ aktuell aussieht oder ob bestimmte Bereiche von Ihnen vernachlässigt bzw. vollkommen außer Acht gelassen wurden:

- Haben Sie ein einheitliches Design, das sich durch Logo, Briefkopf, Webseite, Visitenkarten, Online-Posts durchzieht?
> Hierzu gehören: Schriftart, Hauptfarbe und Akzentfarbe(n), Stile etc.

- Haben Sie eine Webseite?
- Haben Sie Social-Media-Kanäle, die sie regelmäßig mit Inhalten bedienen? (z.B. LinkedIN, Instagram, Facebook, persönlicher Blog etc.)

- Mandantenerlebnis (inklusive „onboardings“, Beratungserlebnisses, späterer Abwicklung und Kommunikation)

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